Warum ist das für Mieter wichtig?
Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Mieter benötigt, um sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) anzumelden (Anmeldung des Wohnsitzes).
Was sagt das Gesetz?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist in § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt.