Warum ist das für Mieter wichtig?
Der Verteilerschlüssel bestimmt maßgeblich die Höhe des individuellen Anteils an den Nebenkosten.
Was sagt das Gesetz?
Ist im Mietvertrag kein Verteilerschlüssel vereinbart, sind die Kosten nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen (§ 556a Abs. 1 BGB). Für verbrauchsabhängige Kosten (Heizung, Warmwasser) schreibt die Heizkostenverordnung eine verbrauchsabhängige Abrechnung vor (mind. 50-70 %). Übliche Schlüssel sind: nach Wohnfläche (m²), nach Personenzahl, nach Wohneinheit oder nach Verbrauch (bei Vorhandensein von Zählern).
Praktische Tipps & Hinweise:
Prüfe, welcher Verteilerschlüssel im Mietvertrag vereinbart ist und ob dieser in der Abrechnung korrekt angewendet wird. Der Schlüssel muss für die jeweilige Kostenart sachgerecht sein. Kostenfalle oder Sparpotenzial? Ein falscher oder ungerecht angewendeter Verteilerschlüssel kann zu überhöhten Nebenkosten führen. Die korrekte Anwendung ist ein häufiger Fehlerpunkt in Abrechnungen und bietet daher Potenzial für Korrekturen und Einsparungen.