Warum ist das für Mieter wichtig?
Sowohl Ansprüche des Mieters (z. B. auf Rückzahlung der Kaution, auf Auszahlung eines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung) als auch Ansprüche des Vermieters (z. B. auf Nachzahlung von Miete oder Nebenkosten) unterliegen der Verjährung.
Was sagt das Gesetz?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 BGB).
Praktische Tipps & Hinweise:
Behalte wichtige Fristen im Auge, um eigene Ansprüche nicht zu verlieren. Sei dir bewusst, wann mögliche Forderungen des Vermieters verjähren könnten.
Kostenfalle oder Sparpotenzial?
Die Kenntnis der Verjährungsfristen kann davor schützen, verjährte Forderungen zu bezahlen oder eigene berechtigte Ansprüche zu spät geltend zu machen. Dies ist ein wichtiger Aspekt der finanziellen Vorsorge und Rechtswahrung.