Warum ist das für Mieter wichtig?
Kann helfen, Mietkosten zu senken oder eine Wohnung bei vorübergehender Abwesenheit zu halten, erfordert aber in der Regel die Erlaubnis des Vermieters.
Was sagt das Gesetz?
Grundsätzlich bedarf die Untervermietung der Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB). Ein Mieter hat jedoch einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat, das nach Abschluss des Hauptmietvertrages entstanden ist (§ 553 BGB). Beispiele für ein berechtigtes Interesse sind: finanzielle Gründe (z.B. gesunkenes Einkommen), persönliche Gründe (z.B. Auszug eines Mitbewohners, Wunsch nach einer Wohngemeinschaft) oder längere berufsbedingte Abwesenheit. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur aus wichtigen Gründen verweigern (z.B. wenn die Wohnung überbelegt würde oder wichtige Gründe in der Person des Untermieters liegen). Für die Untervermietung der gesamten Wohnung besteht in der Regel kein Anspruch auf Erlaubnis.
Keine Erlaubnis erforderlich:
Für die Aufnahme von nahen Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern) oder für Besucher, die nicht länger als ca. 6-8 Wochen bleiben.
Folgen unerlaubter Untervermietung:
Eine unerlaubte Untervermietung stellt eine Vertragsverletzung dar und kann nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Hauptmietvertrages führen.
Praktische Tipps & Hinweise:
Hole immer die schriftliche Erlaubnis des Vermieters ein, bevor du untervermietest. Lege dein berechtigtes Interesse dar und informiere den Vermieter über die Person des potenziellen Untermieters. Schließe einen schriftlichen Untermietvertrag mit dem Untermieter ab. Beachte, dass der Vermieter bei erlaubter Untervermietung unter Umständen einen Untermietzuschlag zur Miete verlangen kann (§ 553 Abs. 2 BGB).
Kostenfalle oder Sparpotenzial?
Eine erlaubte Untervermietung kann helfen, die eigenen Mietkosten zu reduzieren. Eine unerlaubte Untervermietung birgt das hohe Risiko des Verlusts der eigenen Wohnung und damit verbundener erheblicher Kosten. Die Unterscheidung zwischen dem Anspruch auf Erlaubnis bei teilweiser Untervermietung und der fehlenden Erlaubnispflicht bei nahen Angehörigen ist für Mieter wichtig.