Warum ist das für Mieter wichtig?
Die Frage, wer für Schönheitsreparaturen zuständig ist, ist einer der häufigsten Streitpunkte im Mietrecht, insbesondere beim Auszug.
Was sagt das Gesetz?
Nach dem Gesetz (§ 535 BGB) ist der Vermieter für die Instandhaltung und damit auch für Schönheitsreparaturen zuständig. Diese Pflicht kann jedoch durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Viele solcher Klauseln in Formularmietverträgen sind jedoch unwirksam, z. B. wenn sie starre Fristenpläne ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung vorsehen, den Mieter zur Renovierung bei Auszug unabhängig von der Mietdauer oder dem Zustand verpflichten, eine bestimmte Farbwahl während der Mietzeit vorschreiben oder den Mieter zur Renovierung verpflichten, obwohl die Wohnung unrenoviert und ohne angemessenen Ausgleich übergeben wurde.
Farbwahl:
Während der Mietzeit darf der Mieter die Wände in den von ihm gewünschten Farben streichen. Bei Rückgabe der Wohnung kann der Vermieter (sofern die Renovierungspflicht wirksam übertragen wurde und Renovierungsbedarf besteht) verlangen, dass die Wohnung in neutralen, hellen, deckenden Farben zurückgegeben wird, die eine problemlose Weitervermietung ermöglichen. Weiß ist dabei nicht zwingend vorgeschrieben.
Unrenoviert übernommene Wohnung:
Hast du die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig übernommen und keinen angemessenen finanziellen Ausgleich dafür erhalten, ist eine Klausel, die dich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, in der Regel unwirksam (BGH-Rechtsprechung). Die Beweislast für den unrenovierten Zustand bei Einzug liegt beim Mieter.
Praktische Tipps & Hinweise:
Prüfe die Klausel zu Schönheitsreparaturen in deinem Mietvertrag sehr genau (ggf. mit Hilfe eines Mietervereins). Dokumentiere den Zustand der Wohnung bei Einzug detailliert im Übergabeprotokoll und mit Fotos.
Kostenfalle oder Sparpotenzial?
Eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel bedeutet, dass der Mieter nicht renovieren oder die Kosten dafür tragen muss. Dies kann eine Ersparnis von mehreren hundert bis tausend Euro bedeuten. Die Rechtsprechung ist hier sehr mieterfreundlich, und viele Mieter renovieren unnötigerweise aufgrund unwirksamer Klauseln.