Warum ist das für Mieter wichtig?
Sie führt zu höheren monatlichen Wohnkosten und ist ein häufiger Anlass für Auseinandersetzungen.
Was sagt das Gesetz?
Vermieter können die Miete nicht willkürlich erhöhen. Es gibt verschiedene gesetzlich geregelte Arten von Mieterhöhungen:
- Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB): Das ist die häufigste Form der Mieterhöhung. Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Die Begründung kann durch Mietspiegel, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen erfolgen. Die Miete muss zuvor 15 Monate unverändert gewesen sein. Der Mieter muss der Erhöhung zustimmen (oder der Vermieter muss auf Zustimmung klagen). Die Kappungsgrenze ist zu beachten.
- Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB): Nach Durchführung bestimmter Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter 8 % der umlagefähigen Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Es gelten strenge Ankündigungspflichten (drei Monate vorher, detaillierte Angaben zu Maßnahmen und Kosten) und Kappungsgrenzen (max. 3 €/m² bzw. 2 €/m² in sechs Jahren; spezielle Regelung für Heizungstausch: 10% der Kosten, wenn öffentliche Förderung genutzt, aber max. 0,50 €/m² monatlich).
- Staffelmiete (§ 557a BGB): Die Mieterhöhungen sind bereits im Mietvertrag in konkreten Beträgen oder Prozentsätzen zu bestimmten Zeitpunkten festgelegt. Zwischen den einzelnen Staffeln muss mindestens ein Jahr liegen. Andere Mieterhöhungen sind während der Laufzeit der Staffelmiete ausgeschlossen. Die Mietpreisbremse gilt für die Anfangsmiete.
- Indexmiete (§ 557b BGB): Die Miete wird an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Eine Erhöhung ist maximal einmal jährlich möglich und muss vom Vermieter unter Angabe der Berechnungsgrundlage erklärt werden. Andere Mieterhöhungen sind weitgehend ausgeschlossen. Die Mietpreisbremse gilt für die Anfangsmiete.
Praktische Tipps & Hinweise:
Prüfe jedes Mieterhöhungsverlangen sorgfältig auf formelle Korrektheit (Schriftform, Begründung, Fristen) und inhaltliche Berechtigung (korrekte Berechnung, Einhaltung von Kappungsgrenzen). Verweigere ggf. die Zustimmung oder widersprich.
Kostenfalle oder Sparpotenzial?
Unberechtigte oder fehlerhafte Mieterhöhungen müssen nicht akzeptiert werden. Eine genaue Prüfung kann vor ungerechtfertigten Mehrkosten schützen. Die Komplexität der verschiedenen Erhöhungsarten erfordert Wachsamkeit und Informiertheit von Mietern.