Mängel in der Wohnung

Was ist das? Ein Zustand der Mietsache, der von dem vertraglich vereinbarten (Soll-) Zustand negativ abweicht und den Gebrauch der Wohnung einschränkt. Beispiele: defekte Heizung, Schimmelbefall, undichte Fenster, Wasserschaden, Ungezieferbefall
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Robin
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Warum ist das für Mieter wichtig?

Mängel können die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen und gesundheitliche Probleme verursachen. Mieter haben bei Mängeln, die sie nicht selbst verursacht haben, verschiedene Rechte. 

Was sagt das Gesetz?

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel unverzüglich anzuzeigen (Mängelanzeige, § 536c BGB). Der Vermieter ist grundsätzlich zur Instandhaltung und Mängelbeseitigung verpflichtet (§ 535 BGB). 

Rechte des Mieters bei Mängeln: 

  • Anspruch auf Mängelbeseitigung durch den Vermieter. 
  • Recht zur Mietminderung für die Dauer des Mangels (§ 536 BGB). 
  • Unter Umständen Recht zur Selbstvornahme der Reparatur und Ersatz der Aufwendungen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist. 
  • Zurückbehaltungsrecht eines Teils der Miete als Druckmittel (vorsichtig anwenden!). 
  • Schadensersatzanspruch, wenn dem Mieter durch den Mangel weitere Schäden entstehen und den Vermieter ein Verschulden trifft. Außerordentliche fristlose Kündigung bei erheblichen, gesundheitsgefährdenden Mängeln. 

Praktische Tipps & Hinweise:

Dokumentiere Mängel sorgfältig mit Fotos oder Videos. Melde Mängel immer schriftlich (Mängelanzeige) dem Vermieter und setze eine angemessene Frist zur Beseitigung. Musterschreiben sind hierfür hilfreich. 

Kostenfalle oder Sparpotenzial?

Nicht oder zu spät gemeldete Mängel können zum Verlust von Mieterrechten führen. Eine korrekte Mängelanzeige ist die Grundlage für Mietminderung und andere Ansprüche und kann somit Kosten sparen oder kompensieren.

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