Lärmbelästigung

Was ist das? Geräusche aus der Nachbarschaft oder dem Umfeld, die als störend empfunden werden und die Wohnqualität beeinträchtigen.
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Robin
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Warum ist das für Mieter wichtig?

Dauerhafter Lärm kann erheblichen Stress verursachen und die Gesundheit beeinträchtigen. 

Was sagt das Gesetz?

Mieter haben Anspruch auf einen ungestörten Gebrauch ihrer Wohnung. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Feste Ruhezeiten sind oft in der Hausordnung, in Landesimmissionsschutzgesetzen oder kommunalen Satzungen geregelt (typischerweise Nachtruhe von 22 bis 6 oder 7 Uhr, Mittagsruhe, ganztägig an Sonn- und Feiertagen). Während der Ruhezeiten ist Lärm auf Zimmerlautstärke zu reduzieren (Geräusche dürfen außerhalb der Wohnung nicht oder kaum noch wahrnehmbar sein). Es gibt keine bundesweit einheitlichen Dezibel-Grenzwerte, Gerichte orientieren sich aber oft an Werten wie tagsüber unter 40 dB(A) und nachts unter 30 dB(A) in der Wohnung des Gestörten. Normaler Kinderlärm ist tagsüber in der Regel hinzunehmen.
So geht man bei Lärmbelästigung vor: 

  1. Das Gespräch mit dem Verursacher suchen. 
  2. Ein Lärmprotokoll führen (Datum, Uhrzeit, Art und Dauer des Lärms, Auswirkungen). 
  3. Den Vermieter schriftlich über den Lärm informieren und ihn auffordern, für Abhilfe zu sorgen (er kann den störenden Mieter abmahnen). 
  4. Bei akuten nächtlichen Ruhestörungen die Polizei oder das Ordnungsamt rufen. 
  5. Bei andauernder, erheblicher Lärmbelästigung kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein. 

Praktische Tipps & Hinweise:

Unterscheide zwischen sozialadäquatem Lärm (z.B. spielende Kinder tagsüber) und unzumutbarer Belästigung. Eine gute Dokumentation ist entscheidend. 

Kostenfalle oder Sparpotenzial?

Anhaltende Lärmbelästigung kann eine Mietminderung rechtfertigen. Das Führen eines Lärmprotokolls ist essenziell, um die Störung objektiv nachzuweisen und die eigenen Ansprüche durchzusetzen.

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