Warum ist das für Mieter wichtig?
Dauerhafter Lärm kann erheblichen Stress verursachen und die Gesundheit beeinträchtigen.
Was sagt das Gesetz?
Mieter haben Anspruch auf einen ungestörten Gebrauch ihrer Wohnung. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Feste Ruhezeiten sind oft in der Hausordnung, in Landesimmissionsschutzgesetzen oder kommunalen Satzungen geregelt (typischerweise Nachtruhe von 22 bis 6 oder 7 Uhr, Mittagsruhe, ganztägig an Sonn- und Feiertagen). Während der Ruhezeiten ist Lärm auf Zimmerlautstärke zu reduzieren (Geräusche dürfen außerhalb der Wohnung nicht oder kaum noch wahrnehmbar sein). Es gibt keine bundesweit einheitlichen Dezibel-Grenzwerte, Gerichte orientieren sich aber oft an Werten wie tagsüber unter 40 dB(A) und nachts unter 30 dB(A) in der Wohnung des Gestörten. Normaler Kinderlärm ist tagsüber in der Regel hinzunehmen.
So geht man bei Lärmbelästigung vor:
Praktische Tipps & Hinweise:
Unterscheide zwischen sozialadäquatem Lärm (z.B. spielende Kinder tagsüber) und unzumutbarer Belästigung. Eine gute Dokumentation ist entscheidend.
Kostenfalle oder Sparpotenzial?
Anhaltende Lärmbelästigung kann eine Mietminderung rechtfertigen. Das Führen eines Lärmprotokolls ist essenziell, um die Störung objektiv nachzuweisen und die eigenen Ansprüche durchzusetzen.