Warum ist das für Mieter wichtig?
Klärt die Zuständigkeit für kleine Instandsetzungen.
Was sagt das Gesetz?
Eine Kleinreparaturklausel ist nur wirksam, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt:
- Sie muss die betroffenen Teile genau benennen (z.B. Wasserhähne, Lichtschalter, Tür- und Fenstergriffe, Rollladengurte).
- Sie muss eine Höchstgrenze für die Kosten jeder Einzelreparatur festlegen (üblich sind ca. 75 € bis 120 €).
- Sie muss einen jährlichen Gesamthöchstbetrag für alle Kleinreparaturen nennen (z.B. 6-8 % der Jahreskaltmiete oder ein fester Betrag um 200-300 €).
- Wichtig: Der Mieter ist nur zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Reparatur den vereinbarten Einzelhöchstbetrag nicht übersteigt. Liegen die Kosten darüber, muss der Vermieter die gesamten Kosten tragen. Der Mieter beauftragt die Reparatur in der Regel nicht selbst, sondern meldet den Schaden dem Vermieter, der die Reparatur veranlasst und dem Mieter dann die Kosten (im Rahmen der Klausel) in Rechnung stellt.
Praktische Tipps & Hinweise:
Überprüfe die Kleinreparaturklausel in deinem Mietvertrag auf ihre Wirksamkeit. Viele Klauseln sind unwirksam. Kostenfalle oder Sparpotenzial? Ist die Klausel unwirksam, muss der Vermieter auch für diese kleinen Reparaturen aufkommen. Das Wissen um die Gültigkeitsvoraussetzungen kann Mietern Geld sparen. Oft wird fälschlicherweise angenommen, der Mieter müsse die Reparatur selbst durchführen; es geht aber primär um die Kostenübernahme.