Warum ist das für Mieter wichtig?
Sie schützt vor abrupten und unverhältnismäßigen Mietsprüngen.
Was sagt das Gesetz?
Gemäß § 558 Abs. 3 BGB darf die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 % erhöht werden. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten können die Bundesländer diese Grenze per Verordnung auf 15 % innerhalb von drei Jahren absenken.
Ausnahmen:
Die Kappungsgrenze gilt nicht für Mieterhöhungen nach umfassenden Modernisierungen (hier gibt es eigene Kappungsgrenzen, z.B. § 559 Abs. 3a BGB: max. 3 €/m² bzw. 2 €/m² in sechs Jahren; und § 559e BGB für Heizungstausch: max. 0,50 €/m² pro Monat, wenn öffentliche Förderungen in Anspruch genommen wurden ), bei Index- oder Staffelmieten.
Praktische Tipps & Hinweise:
Informiere dich, ob für deine Stadt oder Gemeinde eine abgesenkte Kappungsgrenze gilt. Überprüfe bei einem Mieterhöhungsschreiben die Berechnung der prozentualen Steigerung im Dreijahreszeitraum.
Kostenfalle oder Sparpotenzial?
Die Kappungsgrenze kann erhebliche Mieterhöhungen verhindern und somit direkt Geld sparen. Es ist ein komplexes, aber wichtiges Schutzinstrument, dessen Anwendbarkeit von lokalen Verordnungen und der Art der Mieterhöhung abhängt.