Warum ist das für Mieter wichtig?
Sie definiert den Anspruch auf eine beheizte Wohnung.
Was sagt das Gesetz?
Es gibt keine exakte gesetzliche Definition, aber gerichtlich anerkannt ist in der Regel der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April. Außerhalb dieser Periode muss der Vermieter die Heizung in Betrieb nehmen, wenn die Außentemperaturen es erfordern und die Innentemperaturen über mehrere Tage unter ca. 18 °C fallen oder absehbar ist, dass sie unter 16 °C sinken. Während der Heizperiode muss der Vermieter sicherstellen, dass tagsüber (meist 6-23 Uhr oder 7-24 Uhr) eine Temperatur von mindestens 20-22 °C in Wohnräumen und Bad und nachts (23/24-6 Uhr) mindestens 17-18 °C erreicht werden kann.
Praktische Tipps & Hinweise:
Fällt die Heizung in der Heizperiode aus oder werden die Mindesttemperaturen nicht erreicht, informiere unverzüglich deinen Vermieter (Mängelanzeige).
Kostenfalle oder Sparpotenzial?
Eine nicht funktionierende oder unzureichende Heizung während der Heizperiode stellt einen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigen kann. Dies ist eine grundlegende Vermieterpflicht, die die Bewohnbarkeit der Wohnung sicherstellt.