Warum ist das für Mieter wichtig?
Eine Eigenbedarfskündigung ist oft einschneidend und mit der Notwendigkeit verbunden, eine neue Wohnung zu suchen.
Was sagt das Gesetz?
Geregelt in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Der Vermieter muss den Eigenbedarf im Kündigungsschreiben konkret und nachvollziehbar begründen. Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses und sind für den Vermieter gestaffelt (bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate; 5-8 Jahre: 6 Monate; über 8 Jahre: 9 Monate).
Praktische Tipps & Hinweise:
Prüfe die Kündigung sorgfältig auf formelle Korrektheit und stichhaltige Begründung. Mieter können der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug eine unzumutbare Härte darstellen würde (Sozialklausel, § 574 BGB), z.B. bei hohem Alter, schwerer Krankheit, Schwangerschaft, fehlendem Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen oder langer Mietdauer. Der Widerspruch muss schriftlich und fristgerecht (spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist) erfolgen. Suche unbedingt Rechtsberatung auf.
Kostenfalle oder Sparpotenzial?
Eine ungerechtfertigte oder fehlerhafte Eigenbedarfskündigung kann erfolgreich angefochten werden, wodurch der Mieter in der Wohnung bleiben kann und Umzugskosten spart. Wird der Eigenbedarf nur vorgetäuscht, können Schadensersatzansprüche entstehen. Die Kenntnis der eigenen Rechte ist hier essenziell, um sich gegen eine möglicherweise unberechtigte Kündigung zu wehren. Der Vermieter trägt die Beweislast für das Vorliegen des Eigenbedarfs.