Mieterhöhung als notwendiges Werkzeug
Die vier Wege zur Mieterhöhung (und ihre Spielregeln)
Weg 1: Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
Dies ist der Standardweg, bei dem du die Miete an das in der Gemeinde für vergleichbare Wohnungen übliche Mietniveau anpasst. Dabei musst du die Kappungsgrenze (siehe unten) und die Sperrfristen penibel einhalten.
Weg 2: Staffelmiete (§ 557a BGB)
Hierbei wird im Mietvertrag im Voraus festgelegt, zu welchen Zeitpunkten (nach 12 Monaten) und um welchen Betrag sich die Miete erhöht. Die Steigerungen erfolgen automatisch und müssen im Abstand von mindestens zwölf Monaten liegen.
Weg 3: Indexmiete (§ 557b BGB)
Bei der Indexmiete ist die Nettokaltmiete an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt. Die Mieterhöhung darf frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung fällig werden.
Strategische Bedeutung: Die Wahl zwischen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Index- oder Staffelmiete ist eine strategische Entscheidung, die du bereits bei Vertragsabschluss treffen musst. Bei Index- und Staffelmieten entfällt die Kappungsgrenze (20% in 3 Jahren), wodurch in Zeiten hoher Inflation oft höhere Steigerungen möglich sind. Wählst du jedoch die Index- oder Staffelmiete, verzichtest du im Gegenzug auf die Möglichkeit, die Miete während der Gültigkeit der Klausel auf die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen.
Weg 4: Modernisierungsmaßnahmen (§ 559 BGB)
Hast du Modernisierungen durchgeführt, die den Wohnwert verbessern oder nachhaltig Energie sparen (z.B. Einbau eines Aufzugs oder Dämmung), darfst du 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Die neue Miete wird drei Monate nach schriftlicher Ankündigung fällig.
Die Sperrfristen und die Kappungsgrenze
Zwei wichtige Regelungen schützen Mieter vor zu schnellen oder zu drastischen Erhöhungen:
Die 15-Monats-Sperrfrist (für Vergleichsmieten)
Deine Miete muss bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zwölf Monate unverändert gewesen sein. Hinzu kommt die zweimonatige Überlegungsfrist für den Mieter. Die neue Miete wird erst mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang der Erhöhungserklärung fällig. Praktisch bedeutet dies, dass die Miete 15 Monate lang unverändert bleiben muss, bevor die Erhöhung greift.
Die Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze legt fest, dass die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent steigen darf. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt (wo die Mietpreisbremse gilt), kann diese Obergrenze durch landesrechtliche Verordnungen auf 15 Prozent gesenkt werden. Diese Begrenzung gilt nicht für Mieterhöhungen aufgrund von Index- oder Staffelmietverträgen oder nach Modernisierungen.
Das Prozedere: So forderst du die Mieterhöhung rechtssicher
Die korrekte Form und Begründung
Das Verlangen nach einer Mieterhöhung muss zwingend in schriftlicher Form erfolgen und klar begründet sein. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete dient hierfür typischerweise der Verweis auf den örtlichen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder die Benennung von drei Vergleichswohnungen.
Fristen für Mieter und Vermieter
Nach Zugang des Erhöhungsverlangens hat der Mieter eine zweimonatige Überlegungsfrist, um der Erhöhung zuzustimmen. Stimmt der Mieter innerhalb dieser Frist nicht zu, hast du als Vermieter wiederum drei Monate Zeit, die Zustimmung gerichtlich einzuklagen.
Überblick: Mieterhöhungen im Vergleich
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Fristen und Grenzen der Mieterhöhungswege zusammen:
Mieterhöhungswege im Überblick
| **Grund der Erhöhung** | **Wartefrist (Miete unverändert)** | **Maximalerhöhung (Kappungsgrenze)** | **Wie oft zulässig?** |
|-----------------------------|------------------------------------|--------------------------------------|----------------------------------------------------------------|
| Vergleichsmiete (§ 558 BGB) | 15 Monate | 20% (ggf. 15%) in 3 Jahren | Frühestens alle 3 Jahre. |
| Staffelmiete (§ 557a BGB) | 12 Monate | Keine | Nur vertraglich vereinbarte Termine (mind. 12 Monate Abstand). |
| Indexmiete (§ 557b BGB) | 12 Monate | Unbegrenzt (Index-abhängig) | Nur einmal jährlich. |
| Modernisierung (§ 559 BGB) | Keine (Fälligkeit nach 3 Monaten) | 8% der Modernisierungskosten | Nach jeder abgeschlossenen, umlagefähigen Modernisierung. |
Fazit: Strategische Planung zahlt sich aus
Mieterhöhungen sind ein rechtlich kompliziertes Terrain, in dem Fristen, Höchstgrenzen und die korrekte Begründung penibel eingehalten werden müssen. Nur strategische Planung bei der Wahl des passenden Vertragstyps (Index-, Staffel- oder Vergleichsmiete) sichert dir langfristig die bestmögliche Rendite.
Der indirekte Einfluss auf die Miete: Obwohl reperks die Erhöhung der Nettokaltmiete nicht direkt regelt, hilft dir das Tool, die Basis für eine faire Mietkalkulation zu schaffen: die Nebenkosten. Eine transparente, fehlerfreie und schnelle Abrechnung durch den KI-Chat reperks schafft Vertrauen und erhöht die Akzeptanz von notwendigen Mieterhöhungen, da du deine Verwaltungspflichten nachweislich gewissenhaft erfüllst.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Kein Spam. Nur die neuesten Veröffentlichungen und Tipps, interessante Artikel und exklusive Interviews jede Woche in Ihrem Posteingang.