Der richtige Mietvertrag: 5 Klauseln, die jeder private Vermieter kennen muss

Die Mietkaution ist für viele Mieter ein erheblicher finanzieller Posten beim Einzug in eine neue Wohnung.
Written by
reperks Team
Published on
22 Jul 2025

Der richtige Mietvertrag: 5 Klauseln, die jeder private Vermieter kennen muss

Dein Mietvertrag als Fundament für stressfreies Vermieten

Der Mietvertrag ist das juristische Fundament deines Vermieter-Daseins. Er ist nicht nur eine Formalität, sondern das zentrale Werkzeug, das deine Rechte schützt und Konflikte minimiert. Die Rechtsprechung, insbesondere durch den Bundesgerichtshof (BGH), ist im Mietrecht extrem kleinteilig. Formulierungsfehler können dazu führen, dass eigentlich auf den Mieter übertragene Pflichten (wie Renovierungskosten oder Kleinreparaturen) unwirksam werden und du als Vermieter diese Kosten tragen musst.14 Deshalb ist die präzise Gestaltung des Mietvertrags von größter Bedeutung.

Klausel 1: Die klare Betriebskostenumlage

Ohne eine explizite vertragliche Vereinbarung zur Umlage der Betriebskosten bist du gesetzlich verpflichtet, diese Kosten selbst zu tragen.

Die Lösung: Eine wirksame Klausel verweist auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und hält fest, dass der Mieter die dort genannten Kosten trägt und monatliche Vorauszahlungen leistet. Dies stellt sicher, dass die Standard-Betriebskosten (Grundsteuer, Müll, Wasser) umlagefähig sind.

Wichtiger Zusatz: Wenn du „Sonstige Betriebskosten“ (wie Wartung von Rauchmeldern, Dachrinnenreinigung) umlegen willst, musst du diese zusätzlich zur BetrKV im Vertrag konkret und eindeutig benennen. Ein bloßer allgemeiner Verweis auf die BetrKV reicht für diese spezifischen Kosten nicht aus, was du bei der Vertragserstellung unbedingt beachten musst.

Klausel 2: Die geregelte Abwälzung der Kleinreparaturen

Die Klausel zu Kleinreparaturen dient dazu, dich von den Kosten für Bagatellschäden zu entlasten, die durch den ständigen Zugriff des Mieters entstehen.

Grenzen des BGH: Du darfst den Mieter nur zur Kostenübernahme kleiner Reparaturen an solchen Gegenständen heranziehen, die dem ständigen Zugriff des Mieters unterliegen (z.B. Armaturen, Schalter, Griffe). Es ist mietunfreundlich und unwirksam, den Mieter zu verpflichten, die Reparatur selbst durchzuführen oder eigenständig einen Handwerker zu beauftragen.

Kumulative Obergrenzen sind Pflicht: Die Klausel ist nur dann wirksam, wenn du zwei finanzielle Höchstgrenzen festlegst, die kumulativ gelten:

  1. Höchstbetrag pro Einzelreparatur: Dieser liegt meist zwischen 75 Euro und 120 Euro. Liegen die Reparaturkosten über dieser Grenze, musst du als Vermieter die gesamten Kosten tragen – nicht nur den Differenzbetrag.
  2. Jährlicher Höchstbetrag: Dieser darf maximal 6 bis 8 Prozent der Nettojahresmiete betragen.

Fehlt nur eine dieser beiden Grenzen, ist die gesamte Klausel unwirksam, und der Mieter muss gar keine Kleinreparaturen übernehmen.

Klausel 3: Schönheitsreparaturen – Was du wirklich regeln darfst

Die Übertragung der Pflicht zu Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist eine der wertvollsten, aber auch heikelsten Klauseln. Hier werden die meisten Fehler gemacht.

Unwirksame Klauseln: Starre Fristenpläne, die unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung zur Renovierung verpflichten ("alle 3 Jahre muss gestrichen werden"), sind unwirksam. Ebenso wenig darf der Mieter verpflichtet werden, in einer frisch renovierten Wohnung sofort Schönheitsreparaturen zu übernehmen, wenn er auszieht.

Zulässige Formulierungen: Die Übertragung auf den Mieter ist möglich, wenn du juristisch geprüfte, flexible Formulierungen verwendest, die auf den tatsächlichen Zustand abstellen. Bereits der kleine Zusatz „Im Allgemeinen“ oder „in der Regel“ kann dazu führen, dass die Vereinbarung doch wirksam ist, da die Rechtsprechung großen Wert auf den genauen Wortlaut legt. Die schlichte Formulierung „Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter“ ist ebenfalls zulässig.

Klausel 4: Die Wohnfläche – Präzision schützt vor Mietminderung

Die korrekte Angabe der Wohnungsgröße ist fundamental für die Miethöhe, die Nebenkostenabrechnung und potenziell für die Mieterhöhung.

Das Risiko: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Um dieses Risiko zu vermeiden, solltest du sicherstellen, dass die Wohnfläche nach einem einheitlichen Standard (z.B. der Wohnflächenverordnung) berechnet wurde.

Experten-Tipp: Nutze professionelle Vermessungsdienste oder Wohnflächen-Scanner, um präzise, bank- und gerichts-taugliche Grundrisse und Flächenangaben zu erhalten.

Klausel 5: Hausordnung und Nutzungsregeln

Die Hausordnung regelt das friedliche Miteinander in der Hausgemeinschaft und ist ein unverzichtbarer, schriftlicher Bestandteil des Mietvertrages.

Notwendige Inhalte: Hier legst du verbindlich fest, wie Gemeinschaftsräume genutzt werden, wer den Winterdienst oder die Treppenhausreinigung übernimmt und zu welchen Zeiten Ruhezeiten gelten. Auch spezifische Nutzungsregeln für Balkone oder die Handhabung der Haustierhaltung sollten hier verankert werden.

Fazit: Investiere in die Vertragsqualität

Ein klarer, rechtssicherer Mietvertrag ist die beste Versicherung gegen spätere Rechtsstreitigkeiten und hohe Kosten. Investiere Zeit in die Qualität der Klauseln und vermeide starre oder unzulässige Formulierungen.

Dein Sicherheitsnetz für die Abrechnung: Der Mietvertrag bildet die Basis für die Betriebskostenabrechnung (Klausel 1). reperks nutzt diese vertragliche Grundlage und stellt sicher, dass du nur die vereinbarten Positionen in der Nebenkostenabrechnung korrekt berücksichtigst und abrechnest. Das Zusammenspiel aus sauberem Vertrag und automatisiertem Abrechnungsprozess schafft maximale Rechtssicherheit.

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