Warum ist das für Mieter wichtig?
Der Balkon ist für viele Mieter ein wichtiger Teil des Wohnraums und dient der Erholung.
Was sagt das Gesetz?
Es gibt keine spezifischen Gesetze nur zur Balkongestaltung. Es gelten die allgemeinen mietrechtlichen Grundsätze. Grundsätzlich dürfen Mieter ihren Balkon gestalten und nutzen. Das Aufstellen von üblichen Balkonmöbeln und Pflanzen ist erlaubt. Blumenkästen müssen sicher befestigt sein, sodass keine Gefahr für andere entsteht. Beim Gießen ist auf darunterliegende Balkone Rücksicht zu nehmen. Grillen kann durch den Mietvertrag oder die Hausordnung eingeschränkt oder verboten werden; ohne Regelung ist es unter Rücksichtnahme auf Nachbarn (Rauchentwicklung) meist erlaubt. Bauliche Veränderungen wie das Anbringen von Markisen, festen Sichtschutzelementen oder Satellitenschüsseln bedürfen in der Regel der Zustimmung des Vermieters. Der optische Gesamteindruck des Hauses darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Praktische Tipps & Hinweise:
Prüfe deinen Mietvertrag und die Hausordnung auf spezifische Regelungen. Hole für größere Veränderungen immer die schriftliche Erlaubnis des Vermieters ein. Achte auf Sicherheit und nimm Rücksicht auf deine Nachbarn.